Ein eLearning-Kurs von Nicola Goldschadt
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Lerneinheit 2
Bildrechte im Web
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Kurzbeschreibung
Aus dieser Lerneinheit sollen Sie mitnehmen, wie Sie Fotos rechtssicher auf Ihrer Homepage einbinden können. Dabei soll es zunächst darum gehen, woher Sie Fotos beziehen können und was Sie dabei rechtlich beachten sollten. Thema ist des Weiteren, welche Konsequenzen bei einer unüberlegten Nutzung von Fotos drohen können.
Gliederung
In dieser Lerneinheit erwartet Sie:
- Eigene Fotos
- Beauftragung eines Fotografen
- Nutzung von Agenturfotos
- Urheberrechtsverletzungen und Abmahnungen
Eingangsszenario
Die Seitenanordnung ist übersichtlich, die Texte passend zum Konzept, die Fotos laden zum Weiterklicken ein. Fotos- von wem waren die jetzt gleich? Muss ich das irgendwo angeben? Oder soll ich doch lieber selber Fotos machen, egal wie die Qualität ist. Schauen wir uns das mal an…
Video
Zusammenfassung
Welche Bilder dürfen Sie verwenden?
- Unproblematisch sind selbst angefertigte Fotos von Gebäuden, Plätzen und der Natur – somit allem was öffentlich zugänglich ist. Die Abbildung von Personen ist nur zulässig, wenn diese nicht identifizierbar sind oder wenn die Person ihre ausdrückliche Einwilligung in die Abbildung und insbesondere auch in die weitere Nutzung des Fotos gegeben hat. Andernfalls stellt dies einen Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz dar, was zu einem Unterlassungsanspruch der betroffenen Person führt.
- Bei Bildern von beauftragten Fotografen sind vorab die Lizenzbedingungen zu klären, d.h. in welchem Umfang dürfen die Fotos genutzt werden und ist der Fotograf als Urheber auf der Website zu nennen. Dabei sollten Sie die zeitliche und räumliche Nutzung, sowie das Recht zur Bearbeitung und Vervielfältigung der Fotos klären.
- Bei Bildern von Agenturen im Internet kann nicht davon ausgegangen werden, dass diese einfach verwendet werden dürfen. Auch die Bezeichnung als “kostenlos“ oder „lizenzfrei “ bedeutet nicht automatisch eine Einwilligung in jede beliebige Nutzung. Die Lizenzbedingungen der einzelnen Agenturen sollten Sie genau lesen. Erforderlich ist eine Klärung der zeitlichen und räumlichen Nutzung der Fotos sowie die Vervielfältigung und Bearbeitung, ebenso wie die Nennung des Urhebers.
Ein Disclaimer ist nicht für Dritte verbindlich
Sofern eine Aufforderung zur Entfernung eines Fotos wegen Urheberrechtsverletzungen erfolgt, ist darauf zu achten, dass nicht nur das Foto, sondern auch die URL gelöscht wird. Abmahnungen wegen unzulässiger Fotonutzungen können durch die jeweiligen Urheber erfolgen und insbesondere dann teuer werden, wenn auch Fotos von Werbematerialien, Flyern und Katalogen entfernt werden müssen.
Ausgangsszenario
Die Nutzung fremder Fotos ist sehr oft Thema rechtlicher Beratung, da es immer wieder Missverständnisse gibt, welche Nutzung tatsächlich zulässig ist. Hier ist es immer besser, genau nachzufragen und auf jeden Fall sowohl mit dem Fotografen, als auch mit einer Agentur eine schriftliche Vereinbarung zu treffen.
So, damit ist die Homepage recht sicher gestaltet. Die Kunden können sich informieren, Kontakt aufnehmen um Fragen zu stellen und direkt online buchen. Das Kontaktformular und das Buchungsformular sind übersichtlich gestaltet, die Kommunikation über die Plattform kann also beginnen. Apropos Kommunikation – die Daten des Kunden… Gibt es denn nicht auch noch etwas zu beachten?
Dieser Kurs wird von Teejit - Weiterbildung neu definiert im Rahmen des LIFT-Förderprojektes bereitgestellt. Weitere CC-BY Kurse gibt es auf www.teejit.de