Das Problem:
Seit dem 1. Januar 2023 sind Restaurants, Lieferdienste und Cateringservices dazu verpflichtet, eine Mehrwegverpackung als Alternative für Essen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten. Ausgenommen sind Betriebe mit einer Verkaufsfläche unter 80 qm und maximal fünf Mitarbeitenden.