Ein eLearning-Kurs von Nicola Goldschadt

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Lerneinheit 1

Impressumspflichten

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Kurzbeschreibung

In dieser Lerneinheit erfahren Sie, wann Sie welche Impressumangaben benötigen und wo Sie diese am besten platzieren. Zudem sollten Sie dafür sensibilisiert werden, was der Nutzer erwarten darf und welche rechtlichen Risiken für Sie bestehen.

Gliederung

In dieser Lerneinheit erwartet Sie:

  1. Wer muss ein Impressum vorhalten?
  2. Wie muss ein Impressum gestaltet sein?
  3. Wo sollten die Impressumsangaben hinterlegt sein?

Eingangsszenario

Die Website nimmt Form an. Ideen für den Aufbau sind da, die Texte werden erstellt, die Buchungsformulare sind fertig – aber halt. War da nicht noch dieses Impressum? Was ist das überhaupt, betrifft mich das und wie soll ich das gestalten?

Video

Zusammenfassung

Ein geschäftsmäßiger Auftritt im Internet erfordert Impressumsangaben. Diese sind also erforderlich, wenn mit einer Leistung oder Produkten Geld verdient werden soll.

Das Impressum muss folgende Punkte beinhalten:

  • Betreiber der Website/verantwortliche Person
  • Erreichbarkeit per Post, Telefon und Mail
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Die Angaben müssen so angeordnet werden, dass sie leicht erkennbar sind, nicht auf mehreren Unterseiten gesucht werden müssen und so, dass sie nicht in einem Fließtext untergehen. Zu empfehlen ist daher das Anlegen eines eigenen Reiters. Das Impressum muss zudem immer aktuell sein.

Wenn die Homepage auf soziale Dienste wie Facebook, Instagram oder Pinterest verlinkt, muss auch dort ein Impressum aufgeführt sein. Auf Facebook ist die Eingabe unter „Info“ vorgesehen, bei Instagram und Pinterest sollte ein Link zum Profil angegeben werden.

Achtung!

Ein fehlendes Impressum kann einen Wettbewerbsverstoß darstellen. Dies bedeutet, dass ein fehlendes Impressum kostenpflichtig durch einen Mitbewerber abgemahnt werden könnte.

Ausgangsszenario

Die Gestaltung des Impressums ist eine Zusatzaufgabe, die der Gesetzgeber jedem Homepage-Betreiber auferlegt hat. Sie ist aber, wie man sieht, doch relativ schnell und einfach in den Griff zu kriegen. Da die Vorgaben zum Impressum so eindeutig sind, fällt ein fehlendes Impressum auch sofort ins Auge und wird dann nur zu gern von einem Mitbewerber beanstandet. Mit der richtigen Gestaltung wäre also ein wesentlicher rechtlicher Fallstrick der Homepage-Gestaltung abgedeckt.

Aber eben nicht der einzige. Bei dem Aufbau der Homepage sind weitere Punkte zu beachten, um die es in den nächsten Lerneinheiten gehen soll.

Dieser Kurs wird von Teejit - Weiterbildung neu definiert im Rahmen des LIFT-Förderprojektes bereitgestellt. Weitere CC-BY Kurse gibt es auf www.teejit.de